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Upgrade 3: Unterhaltung - rechtsgeschäftlich gültig nur mit separatem Buyout-Vertrag
Das Upgrade 3 nur auswählen, wenn ein Buyout in Absprache mit uns zustande gekommen und bezahlt worden ist. Der schriftliche bilateral Vertrag wird dadurch rechtsgeschäftlich finalisiert. Das Upgrade 3 wird mit Euro 0.- symbolisch angegeben.
Die Vertriebskanäle für Unterhaltung öffnen sich zum Beispiel für:
- TV&Kino (Finanzierung durch Werbung, Sponsoring etc.)
- Streaming (Paywall und Instream-Ad-Erlöse)
- In-Flight Entertainment Systeme (Airlines, Schifffahrt)
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Spiele/Konsolen (Paywall, Verkauf, Finanzierung durch Werbung)
- Download (Paywall, Finanzierung durch Werbung)
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physische Datenträger (Verkauf, Finanzierung durch Werbung)
Upgrade 3 kann nur bilateraler ausgehandelt werden und bedarf den symbolischen Kauf zwecks Verknüpfung mit den AGB's hier im Shop.
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2.3UPGRADE 3 (Unterhaltung)
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a.Der Einsatz eines ProTraxx bzw. Films für Unterhaltungszwecke setzt den Erwerb der Lifetime-Licence voraus.
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b.UPGRADE 3 dient der im Einzelfall bilateral auszuhandelnden Erweiterung (Buyout) der Verwertungsrechte am Werk und erlaubt den kommerziellen Einsatz des Werks zu Unterhaltungszwecken über die in der Lifetime-Licence ausgeschlossenen Vertriebskanälen (ALB Ziffer 1.2.b), insbesondere im Bereich des Spielfilmes/Serien und Dokumentar-/Lehrfilmes sowie allgemein für Spiele auf stationären oder mobilen Geräten (Computerspiele, Browsergames, Apps, Konsolen, Handyspiele, physische Datenträger/Gerätespeicher etc.), welche durch Nutzung Einnahmen generieren (Monetarisierung). Die Verwertungsrechte für den Einsatz des Werkes zu Unterhaltungszwecke, welche nicht explizit genannt werden in der bilateralen Erweiterung, sind bereits mit der Lifetime-Licence eingeräumt.
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c.UPGRADE 3 erlaubt dem Lizenznehmer die Verwendung, Publikation und Vertrieb eines auf einem ProTraxx basierenden Werkes für allgemeine Unterhaltungszwecke und die Publikation des Werkes in den vereinbarten Kanälen.
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d.In UPGRADE 3 sind sowohl Konditionen, Dauer als auch Verbreitungsgebiet (LÄNDER) der erweiterten Lizenzierung bilateral auszuhandeln.
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e.Bilaterale Verhandlungen werden vor oder nach Beendigung des Bestellvorganges der Lifetime-Licence(s) aufgenommen. Wir empfehlen die bilaterale Verhandlung vorher mit uns aufzunehmen. Hierfür können ProTraxx(s) auf Anfrage hin (info@phonogen.com) für bis zu 5 Tage kostenfrei reserviert werden ohne Erwerbspflicht (der Service ist ohne Gewähr).
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f.Nach Ablauf der ausgehandelten Erweiterungsoption UPGRADE 3 gelten für die aus dem Geltungsbereich fallende bilateralen Abmachungen (Buyout) automatisch wieder die eingeschränkten Verwendungs- und Vertriebsrechte aus der zugrundeliegenden Lifetime-Licence. Der Lizenznehmer überwacht Laufzeiten und Geltungsbereich im vereinbartem Verbreitungsgebiet selbständig.
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g.Vom UPGRADE 3 NICHT gedeckt bzw. untersagt ist eine Nutzung des ProTraxx nach Massgabe der Erweiterungsoption UPGRADE 3 ohne vorgängige Bezahlung der Upgrade-Gebühren. Rechtsgeschäftlich erklärt bez. rechtsgültig wird das Upgrade 3 erst, wenn folgende 3 Kriterien erfüllt sind: 1. Die Lifetime-Licence(s) gekauft wurde(n), 2. ein schriftlicher Vertrag (Buyout) zwischen PHONOGEN und dem Lizenznehmer zustande gekommen und gegen gesonderte Rechnung bezahlt worden ist, 3. im Shop das Upgrade 3 symbolisch bestellt wurde. Im Benutzerkonto (Meine Lizenzen) ist daher der Preis für die Option UPGRADE 3 mit Euro 0.-- eingestellt.
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